EP091 – TEHG – Europarechtsanpassungsgesetz – Teil II – CBAM-VO
Das geänderte TEHG dient auch der Durchführung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) nach der EU-CBAM-Verordnung (VO (EU) 2023/956). CBAM steht für „Carbon Border Adjustment Mechanism“ und belegt Grundstoffe und Waren, die aus Drittländern (außerhalb der EU) eingeführt…