Anfang des Jahres haben wir über die zwei als „Omnibus-(I)-Paket“ bekanntgeworde-nen Vorschläge der EU-Kommission vom Februar 2025 zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach EU-CSR-Richtlinie („CSRD“) berichtet. Im Februar 2026 sind mit RL (EU) 2026/470 drei der für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanten EU-Richtlinien sowie die EU-CSRDDD (das EU-Lieferkettengesetz) geändert worden. In diesem Beitrag sehen wir uns die zentralen Änderungen bei den Pflichten zur Nachhal-tigkeitsberichterstattung und zur Lieferkette an.
- Series: VOREST AG Podcast, Umwelt
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