Zur Verminderung des Gesamtenergieverbrauchs gibt es bisher nur für den Gebäudesektor mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbindliche rechtliche Anforderungen. Zur weniger umweltbelastenden Deckung des auch bei effizienter Energienutzung verbleibenden Energiebedarfs soll die Nutzung erneuerbarer Energien ausgebaut werden. Zentrale Rechtsvorschrift ist hier neben dem GEG, das Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien für die Heizung und Kühlung von Gebäuden macht, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In diesem geht es um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen.
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