Mit der Erkenntnis, dass auch unsere Energieversorgung und -nutzung maßgebliche Umweltauswirkungen haben, ist das zuvor eher dem Wirtschaftsrecht zugeordnete Energierecht um Vorschriften erweitert, die diese Umweltauswirkungen adressierten. Mit dem Teilgebiet des Umweltenergierechts entstand somit ein Bindeglied zwischen Umwelt- und Energierecht, mit den wir uns in diesem und den folgenden Teilen unserer Serie zum Umweltrecht befassen wollen. Das reine Energierecht umfasst die Rechtsvorschriften, die sich z.B. mit der Regelung der Energieversorgung beschäftigt – diese betrachten wir hier nicht.

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