Da auch die Klimakrise durch Luftverunreinigungen, vor allem die Emission von „Treibhausgasen“, verursacht wird, kann auch das Klimaschutzrecht dem Immissionsschutzrecht zugeordnet werden. Da aber die Treibhausgase keine klassischen Schadstoffe sind, sondern die veränderte Zusammensetzung der Erdatmosphäre die Klimakrise auslöst, wird das Klimaschutzrecht mittlerweile eher als eigenes Rechtsgebiet behandelt. Zu diesem gehören auch Rechtsvorschriften, die die Anpassung an die Folgen der Erderwärmung regeln.

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