In dieser neuen Serie wollen wir uns die zentralen Entwicklungen und Anforderungen im Umweltrecht ansehen. Nach ersten Anzeichen in den 1950er Jahren, entstand Anfang der 1970er Jahre auch in der Bundesrepublik Deutschland eine eigenständige Umweltpolitik. 1971 legte die Bundesregierung ihr erstes Umweltprogramm vor. Im gleichen Jahr wurden mit dem Fluglärmschutz- sowie dem Benzinbleigesetz die beiden ersten spezifischen Umweltgesetze verabschiedet. Im Jahr 1972 folgte das Abfallbeseitigungsgesetz. Auch in der DDR wurde 1970 mit dem Landeskulturgesetz ein Gesetz geschaffen, das „der Erhaltung, der Verbesserung und effektiven Nutzung der natürlichen Lebens- und Produktionsgrundlagen der Gesellschaft – Boden, Wasser, Luft sowie Pflanzen- und Tierwelt …“ dienen sollte. Heute ist die Einhaltung zahlreicher umweltrechtlicher Anforderungen Grundbedingung unternehmerischen Handels – insbesondere im produzierenden Gewerbe.

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