In diesem abschließenden Teil unserer Serie über das Umweltrecht wollen wir uns mit den aus dem Umweltschadensgesetz (USchadG) resultierenden Pflichten und den Sanktionsmöglichkeiten, die sich aus dem – dem öffentlichen Recht angehörigen – Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ergeben, beschäftigen.

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