Im Oktober 2023 wurde mit der RL (EU) 2023/2413 die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RL (EU) 2018/2001) geändert. Der Energiesektor ist mit einem Anteil von über 75 Prozent die mit Abstand größte Quelle von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) der EU; der Umstieg auf erneuerbare Energien daher noch vor der Energieeffizienz der wichtigste Baustein der Strategie, mit der die EU den Umbau zu einer netto-treibhausgasneutralen Wirtschaft schaffen will (dane-ben ist den Mitgliedsstaaten die Nutzung „anderer nichtfossiler Energiequellen“ – also von Atomenergie – freigestellt). Um die ambitionierten Ziele des europäischen Klimaschutzgesetzes (RL EU) 2021/1119 – Netto-Treibhausgasneutralität der EU bis 2050 – erreichen zu können, soll der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden. Die Regelungen sind – bei einzelnen Ausnahmen – von den Mitgliedsstaaten bis 21. Mai 2025 umzusetzen.

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