EP099 – Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems – Teil 3: Aufgaben der obersten Leitung
Die oberste Leitung des Unternehmens (bei einer GmbH also die Geschäftsführung) muss nicht nur die strategische Entscheidung zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems treffen, sondern hat daneben auch ausdrücklich als Normanforderungen festgelegte Aufgaben bei Einführung und Betrieb…
