Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mit der EU-CSR-Richtlinie von vielen weiteren Unternehmen gefordert wird, geht es um mehr als reine Berichterstattungspflichten. So wird im Berichterstattungsstandard ESRS 1 auch die Darstellung der Einhaltung von Sorgfaltspflichten gefordert, und diese umfassen Verfahren, um negative Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsaspekte zu verhindern oder zu mindern. Auch über Nachhaltigkeitsstrategien, Ziele und Maßnahmen muss berichtet werden. Und dazu machen das seit diesem Jahr für viele weitere Unternehmen relevante Lieferkettengesetz oder die kommende Europäischen Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung klar: der Druck in Richtung Nachhaltigkeitsmanagement wächst. In diesem Beitrag wollen wir uns anschauen, wie ein bestehendes Umweltmanagement als Grundlage hierfür genutzt werden kann.

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