Mit dem am 1.1.2023 in Kraft getretenen „Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen“ (Energiefinanzierungsgesetz – EnFG) fiel die EEG-Umlage als Bestandteil des Strompreises weg. Die Kosten, die nach dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz sowie für die Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen an das Stromnetz anfallen, werden aber weiterhin als (KWKG- und Offshore-Netz-)Umlage erhoben. Damit ist auch die „besondere Ausgleichsregelung“ für stromkostenintensive Unternehmen nicht gegenstandslos geworden. Die Voraussetzungen für die Begrenzung haben sich mit dem EnFG allerdings geändert – in diesem Podcast stellen wir die neuen Regelungen vor.

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