Unterweisungen gehören zu den zentralen rechtlichen Pflichten im Arbeitsschutz. Dementsprechend ist ihnen mit § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in den meisten Verordnungen zu diesem Gesetz, aber auch in anderen arbeitsschutzrelevanten Vorschriften ein eigener Paragraf gewidmet. Mit Unterweisungen im Arbeitsschutz soll nicht nur sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter die für sie relevanten Gefährdungen und die festgelegten Schutzmaßnahmen kennen – sie sollen die Mitarbeiter auch zur Mitwirkung und Beachtung der Schutzmaßnahmen motivieren. Eine gute Unterweisung ist daher auch eine Chance, die Einstellung der Mitarbeiter zum Arbeitsschutz positiv zu verändern, ein eigener Paragraf gewidmet.

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