Neben der effizienten Energienutzung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger wird im Umweltenergierecht auch die Kraft-Wärme-Koppelung gefördert. Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) bedeutet, dass ein Energieträger genutzt wird, um gleichzeitig Strom und Nutzwärme zu erzeugen. Damit kann die in Wärmekraftwerken prinzipbedingt anfallende Abwärme in Unternehmen mit Wärmebedarf oder in der näheren und weiteren Umgebung (Nah- bzw. Fernwärme) genutzt werden und reduziert an der Nutzungsstelle den Brennstoffverbrauch.

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