Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vom 12. Dezember 2019, welches auf das „Klimapaket“ der Bundesregierung vom März 2019 zurückgeht, wurden CO2-Emissionen von Brennstoffen, die nicht bereits dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen, mit einem Preis versehen. Wer solche Brennstoffe – dazu gehören vor allem Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas – verkauft, muss Zertifikate erwerben. Deren Anzahl ist von der Menge des bei der Verbrennung entstehenden CO2 abhängig. Der Preis für die Zertifikate wird von den Verpflichteten auf den Brennstoffpreis aufgeschlagen. Der Preis für Brennstoffe steigt (dies erzeugt ein Preissignal für den erwünschten Abschied von fossilen Brennstoffen). Damit diese nationale Regelung nicht die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet, gibt es in § 11 (3) BEHG eine Ermächtigung für die Bundesregierung, „erforderliche Maßnahmen“ festzulegen. Das ist mit der Carbon Leakage Verordnung erfolgt.

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