Mit der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (RL (EU) 2023/1791) wurde der erforderliche Beitrag der Energieeffizienz zu dem 2020 von den Mitgliedsstaaten beschlossenen EU-Klimaziel für 2030, eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990, in Gesetzesform gegossen. Die Energieeffizienzziele wurden deutlich angehoben. Damit die notwendigen Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können, hat die Bundesregierung zeitgleich mit den Diskussionen über die neue Richtlinie einen Entwurf für ein als Umsetzung gedachtes nationales Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vorgelegt, das am 17.11.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr. 309) veröffentlicht wurde.

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