Auch wenn in neueren Gesetzen wie dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) auf Energiemanagementsysteme auf Basis der DIN EN ISO 50005:2021 verwiesen wird, fordert das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) weiterhin von allen Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind – und über kein Energiemanagementsystem verfügen – die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247. Für KMU ist diese auch eine Möglichkeit, die Voraussetzungen für den Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuer zu erfüllen. Die DIN EN 16247 ist im November 2022 neu gefasst worden. Was sich geändert hat, erläutern wir in diesem Beitrag.
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