Das Pariser Übereinkommen von 2015 zum Klimaschutzrecht fordert, das überschreiten des Scheitelpunkts der Emissionen so bald wie möglich. Hintergrund waren Erkenntnisse aus dem 2013/2014 erschienenen 5. Klimareport des IPCC, nach dem schon das Ziel, die Erderwärmung auf höchstens 2 Grad zu begrenzen, nur zu erreichen ist, wenn die Konzentration an Treibhausgasen in der Erdatmosphäre den Wert von 450 ppm CO2-Äquivalent nicht übersteigt. Bis dato sind die Emissionen aber fortlaufend weiter gestiegen – es waren also weitere, tiefer greifende Vorgaben nötig, die wir neben den Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen in diesem Teil unserer Serie betrachten wollen.
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