Der Weg zum heutigen Kreislaufwirtschaftsrecht war lang. Mit der industriellen Massenproduktion im Zuge des „Wirtschaftswunders“ nahm in den 1950er und 1960er Jahren die Abfallmenge in Deutschland stark zu, die Abfälle wurden zu größten Teil einfach irgendwo in der Landschaft abgelagert. Als Reaktion hierauf gab es in den frühen 1970er Jahren erste gesetzliche Regelungen zur geordneten Deponierung von Abfällen. Als diese sichergestellt war – und inspiriert von der Ölkrise 1973 – geriet die Nutzung der in den Abfällen enthaltenen Rohstoffe (und ihr Energiegehalt) in den Fokus der Gesetzgebung. Dies führte zum Entstehen des heutigen Kreislaufwirtschaftsrechts.
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