Mit der EU-CSR-Richtlinie sind zahlreiche Unternehmen neu zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die konkreten Anforderungen werden in Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) festgelegt. Der Standard ESRS 2 gibt die allgemeinen, themenübergreifenden Informationen vor, über die berichtet werden muss, themen- und in Zukunft sektorspezifische Anforderungen sind in themen- und in Zukunft sektorspezifischen Standard enthalten – welche Informationen aus diesen in die Nachhaltigkeitserklärung einfließen, muss das Unternehmen selbst festlegen. In einer neuen Serie betrachten wir die Anforderungen der Umweltstandards (ESRS E1 bis E5)

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