Neue Impulse für Abfallvermeidung und das Recycling von Abfällen gingen von der EG aus. Die Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008 zwang die Bundesrepublik Deutschland, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994 (siehe Teil II dieser Serie) anzupassen. Ressourcen sollten effizienter genutzt werden. Im Titel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) von 2012 tauchten die Abfälle schon gar nicht mehr auf. In der Realität verschwanden sie dadurch aber nicht, das Nettoabfallaufkommen nahm ab 2012 sogar zu. Wieder war es eine EU-Regelung, die Anstöße zur Weiterentwicklung gab. Im Jahr 2020 wurde das KrWG an die geänderte Abfallrahmenrichtlinie von 2018 angepasst.
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