Zum 1. Januar (mit Ausnahme der am 1. Oktober in Kraft tretenden Regelungen zur Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen und zum hydraulischen Abgleich) ist das geänderte Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) in Kraft getreten. Dahin war es ein langer Weg, über das „Heizungsgesetz“ (so genannt, da ein wesentlicher Teil der Änderungen Heizungsanlagen betrifft) wurde intensiv gestritten. Da das GEG auch für beheizte oder gekühlte Nichtwohngebäude und deren Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung gilt, ist es auch für Unternehmen relevant.
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