Seit 1994 werden grundlegene Anforderungen an Verpackungen und Zielvorgaben für die Verwertung und das Recycling von Verpackungen für die Mitgliedsstaaten der EU in einer Verpackungsrichtlinie (RL 94/62/EG, in Deutschland umgesetzt im Verpackungsgesetz, VerpackG) festgelegt. Die Richtlinien und die zur Umsetzung getroffenen Regelungen haben aber nicht verhindert, dass die Menge anfallender Verpackung in der EU weiter gestiegen ist und 2022 umgerechnet bei 186,5 kg pro Kopf (in Deutschland: 227 kg) lag. Viele Verpackungen sind weiterhin schwer zu recyceln oder landen in der Umwelt. Das war Anlass für eine Nachfolgeregelung, die Verordnung (EU) 2025/40, mit der unter anderem das Verpackungs-aufkommen deutlich reduziert werden, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessert und ihre Wiederverwendung gefördert werden soll.
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