ISO 50001 fordert in Abschnitt 4.2, dass die Organisation die geltenden rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch der Organisation bestimmt und sicherstellt, dass ihnen Rechnung getragen wird – dass sie also erfüllt werden. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, welche rechtlichen Anfor-derungen diese Normanforderung genau umfasst – es hat schon Auditoren gegeben, die etwa die Beleuchtungsanforderungen der Arbeitsstättenanforderungen unter diesen Anforderungen sehen wollten. Zu Recht oder über das Ziel hinausgeschossen?

Comments are closed.