Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2728) wurde – ergänzend zum europäischen Emissionshandel (EU-ETS) – ein nationaler Emissionshandel für Emissionen aus den Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Diese Regelung kann Betreiber, die auch unter den EU-ETS fallen, doppelt belasten. Die BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) regelt die in § 11 BEHG vorgesehene Kompensation hierfür. Mit der Entscheidung für eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken im Oktober 2022 kündigte Bundeskanzler Scholz ein ehrgeiziges Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz an. Dieses „Energieeffizienzgesetz“ liegt seit 18.10.2022 als Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vor.

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