Mit den Gesetzen zur Einführung einer Strompreisbremse (BGBl I 23.12.2022, S. 2512) und zur Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse (BGBl I 23.12.2022, S. 2560) sollen Letztverbraucher im Jahr 2023 von gestiegenen Kosten für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme entlastet werden, die auf infolge des Ukraine-Krieges und der verhängten Sanktion ausgefallene Gaslieferungen aus Russland zurückgehen. Welche Entlastungen Unternehmen erhalten und welche Mitwirkungs- (insb. Mitteilungs-)pflichten es gibt, sehen wir uns in diesem Beitrag an.

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