Im Mittelpunkt des Rechts zur Luftreinhaltung in Deutschland steht das Bundesimmissionsschutzgesetz. Viele praktisch wichtige Vorgaben finden sich jedoch auch in den mehr als 30 Verordnungen zu diesem Gesetz (BImSchV). Eine zentrale Rolle für den betrieblichen Umweltschutz spielen die anlagenbezogenen Anforderungen im BImSchG. Viele Betriebe mit „Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen“ benötigen gemäß dieser Anforderungen eine erforderliche Genehmigung.

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