In den Jahren ab 1990 war das Immissionsschutzrecht von der Bekämpfung der Luftverschmutzung im Gebiet der ehemaligen DDR und dem seit 1.1.1993 bestehenden Europäischen Binnenmarkt geprägt. Aufgrund der Kosten der Wiedervereinigung wurde der Umweltschutz ab Mitte der 1990er Jahre in Deutschland von vielen jedoch auch zunehmend als Investitionshemmnis gesehen, sodass eine „Stagnation“ (so der Umweltrat) beim Umweltschutz eintrat. Der Europäische Binnenmarkt ging hingegen mit Bemühungen um die Schaffung europäischer Umweltstandards einher (zunächst, um Handelshemmnisse abzubauen, später dann als Reaktion auf grenzüberschreitende Luftverschmutzung). So wurde Europa zunehmend zum Treiber beim Umweltschutz.

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