Das Bundes-Immissionsschutzgesetz von 1972 war nach dem Abfallbeseitigungsgesetz aus dem gleichen Jahr das zweite spezifische Umweltgesetz, das der Bund nach einer Änderung des Grundgesetzes, die ihm die Gesetzgebungskompetenz für Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung übertrug, erließ. Es trat am 15.3.1974 in Kraft. Seither regelt es vor allem Fragen der Luftverunreinigung und der Lärmbelastung, in neuerer Zeit auch Fragen nicht ionisierender Strahlung. Lange galt es als Herzstück des deutschen Umweltrechts mit klarem, systematischem und kompaktem Inhalt – was durch „häufig missglückte Umsetzung“ (Klöpfer, Umweltrecht, 4. Aufl. 2016) von EU-Recht allerdings verloren ging.

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