Mit dem „Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen“ (Energiefinanzierungsgesetz – EnFG) wurde ein neues Energiemanagementsystem (EnMS) in das deutsche Recht eingeführt: ein EnMS auf Basis der DIN EN ISO 50005:2021 mindestens entsprechend Umsetzungsstufe 3. Dieses gilt im EnFG als EnMS bei Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 5 GWh im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Was ist das für eine Norm, was hat es mit den Umsetzungsstufen auf sich? Diese Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.

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