Im September 2023 wurde mit der RL (EU) 2023/1791 die EU Energieeffizienzrichtlinie neu gefasst. Wie schon ihre Vorgängerin, die RL 2012/27/EU, auf die zum Beispiel die im Energiedienstleistungsgesetz verankerte Pflicht zur Durchführung von Energieaudits zurückgeht, wird auch die neugefasste Richtlinie die Energiepolitik in Deutschland beeinflussen. Dazu muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Werfen wir vorab schon einmal einen Blick in die Richtlinie, insbesondere auf die Punkte, die – direkt oder indirekt – auch für Unternehmen bedeutsam werden können.

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