Im Energiemanagement gehören die Auslegung von Anlagen, Einrichtungen, Systemen und Energie nutzender Prozesse sowie die Berücksichtigung von Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung bei der Beschaffung von Energie nutzenden Produkten, Einrichtungen und Dienstleistungen gehören ebenfalls zu den energierelevanten Prozessen und Tätigkeiten und werden daher mit eigenen Unterabschnitten im Abschnitt 8 adressiert. Unterabschnitt 9.1 legt Anforderungen an die Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung des EnMS und dieser Aktivitäten fest.

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