Die oberste Leitung des Unternehmens (bei einer GmbH also die Geschäftsführung) muss nicht nur die strategische Entscheidung zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems treffen, sondern hat daneben auch ausdrücklich als Normanforderungen festgelegte Aufgaben bei Einführung und Betrieb des Managementsystems. Warum das so ist, welche Aufgaben das sind und wie die oberste Leitung diesen nachkommen kann, erfahren Sie in diesem Podcast.
- Series: VOREST AG Podcast, Arbeitsschutz
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