Mit dem am 28. Juli 2026 veröffentlichten „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (BGBl. I 2026 Nr. 226) wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Unmittelbar wirksam war u.a. der Wegfall der Pflicht aus dem GEG, dass bei neuen Heizungen die Wärme zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wer-den muss. Andere für Unternehmen wichtige Regelungen – etwa eine Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude – treten ab 1. Januar 2027 in Kraft.
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