Seit 2003 bildet die EU-Emissionshandelsrichtlinie (RL 2003/87/EG) die Grundlage für den europäischen Treibhausgas-Emissionshandel (ETS), mit dem seit Inkrafttreten am 1.1.2005 die Treibhausgasemissionen der erfassten industriellen Tätigkeiten begrenzt und an handelsbare Emissionsrechte gebunden wird. Aktuell deckt der Emissionshandel etwa 40 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU ab. Im Jahr 2023 wurde die Emissionshandelsrichtlinie geändert, unter anderem, um sie an das Europäische Klimagesetz anzupassen. Im März 2025 wurde das nationale Emissionshandelsrecht an diese Änderungen angepasst, die damit auch in Deutschland wirksam werden.
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